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   VGH Bayern, 19.02.2014 - 13a ZB 14.30022   

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https://dejure.org/2014,3907
VGH Bayern, 19.02.2014 - 13a ZB 14.30022 (https://dejure.org/2014,3907)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2014 - 13a ZB 14.30022 (https://dejure.org/2014,3907)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 13a ZB 14.30022 (https://dejure.org/2014,3907)
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2014 - 13a ZB 14.30022
    Im Übrigen hängt es wesentlich von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung, wann allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen (BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 = NVwZ-RR 2011, 48).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276

    Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2014 - 13a ZB 14.30022
    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige - auch ohne Berufsausbildung - angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist (BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 8.12.2011 - 13a B 11.30276 - EzAR-NF 69 Nr. 11 = AuAS 2012, 35 -LS-; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris; U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris; U.v. 24.10.2013 - 13a B 13.30031 - juris).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2014 - 13a ZB 14.30022
    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige - auch ohne Berufsausbildung - angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist (BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 8.12.2011 - 13a B 11.30276 - EzAR-NF 69 Nr. 11 = AuAS 2012, 35 -LS-; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris; U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris; U.v. 24.10.2013 - 13a B 13.30031 - juris).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425

    Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2014 - 13a ZB 14.30022
    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige - auch ohne Berufsausbildung - angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist (BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 8.12.2011 - 13a B 11.30276 - EzAR-NF 69 Nr. 11 = AuAS 2012, 35 -LS-; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris; U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris; U.v. 24.10.2013 - 13a B 13.30031 - juris).
  • VGH Bayern, 22.03.2013 - 13a B 12.30044

    Verfolgung afghanischer Staatsangehöriger bei Rückkehr in die Ostregion

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2014 - 13a ZB 14.30022
    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige - auch ohne Berufsausbildung - angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist (BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 8.12.2011 - 13a B 11.30276 - EzAR-NF 69 Nr. 11 = AuAS 2012, 35 -LS-; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris; U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris; U.v. 24.10.2013 - 13a B 13.30031 - juris).
  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 13a B 13.30031

    Für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2014 - 13a ZB 14.30022
    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige - auch ohne Berufsausbildung - angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist (BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 8.12.2011 - 13a B 11.30276 - EzAR-NF 69 Nr. 11 = AuAS 2012, 35 -LS-; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30425 - juris; U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris; U.v. 24.10.2013 - 13a B 13.30031 - juris).
  • VG Augsburg, 23.01.2017 - Au 5 K 16.32008

    Kein allgemeines Abschiebeverbot im Hinblick auf Afghanistan

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. B. v. 19.2.2014 - 13A ZB 14.30022 - juris) geht das Gericht davon aus, dass derzeit für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende, männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, zu denen auch der Kläger zu rechnen ist, in Afghanistan nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG führt.

    Zudem spricht der Kläger die Landessprache Dari bzw. zumindest das der Landessprache ähnliche Farsi, weshalb es nicht maßgeblich darauf ankommt, ob der Kläger speziell mit den afghanischen Verhältnissen vertraut ist (vgl. BayVGH, B. v. 19.2.2014 - 13A ZB 14.30022 - juris).

  • VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 5 K 16.32002

    Inländische Fluchtalternative in Afghanistan

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. B. v. 19.2.2014 - 13A ZB 14.30022 - juris) geht das Gericht davon aus, dass derzeit für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende, alleinstehende, männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, zu denen auch der Kläger zu rechnen ist, in Afghanistan nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG führt.

    Zudem spricht der Kläger die Landessprache Dari bzw. zumindest das der Landessprache ähnliche Farsi, weshalb es nicht maßgeblich darauf ankommt, ob der Kläger speziell mit den afghanischen Verhältnissen vertraut ist (vgl. BayVGH, B. v. 19.2.2014 - 13A ZB 14.30022 - juris).

  • VG Karlsruhe, 09.08.2017 - A 4 K 7750/16

    Afghanischer Asylbewerber; in Pakistan geborener Hazara; Abschiebungsandrohung

    Zudem spricht der Kläger die Landessprache Dari, weshalb es nicht maßgeblich darauf ankommt, ob er speziell mit den afghanischen Verhältnissen vertraut ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.02.2014 - 13a ZB 14.30022 - juris; VG Augsburg, Urteil vom 30.11.2016 - Au 5 K 16.31724 - Rn. 47, juris).
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